Mittwoch, 28. Juni 2017

Italien: Kunstschmuggel wird als Bildung einer kriminellen Vereinigung gewertet

Vorgesehen sind Haftstrafen für
  • Raubgrabungen, Plünderungen und Schmuggel von Antiquitäten - bis zu acht Jahre
  • illegale Sondagen - bis zu zwei Jahre
  • die Behinderung von Ermittlungen zur Identifizierung der Herkunft gestohlener Kunstwerke - zwischen fünf und 14 Jahren  - Das könnte auch die üblichen falschen Provenienzangaben im Kunsthandel betreffen.
Kunstschmuggel soll der Bildung einer kriminellen Vereinigung gleichgestellt werden.

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